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Rechtlicher Status


Nach langen Überlegungen und fachlicher Beratung wurde Gebende Hände nicht als eingetragener Verein (e.V.) gegründet, sondern statt dessen als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH).

 

Im Bereich von Kirche und Diakonie wird dieser Weg heutzutage regelmäßig beschritten. Das hat gute Gründe.

 

Zum Beispiel ist so durch eine doppelte Kontrolle die ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet: Einerseits ist die Geschäftsleitung der Gesellschafterversammlung Rechenschaft schuldig (entsprechend der Mitgliederversammlung bei einem Verein). Als zusätzliche Kontrollinstanz ist bei Gebende Hände das Kuratorium (als Aufsichtsrat) eingesetzt, dem die Geschäftsleitung ebenfalls verantwortlich ist.


 

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In vielen Projektländern unterhält oder unterstützt Gebende Hände Waisenhäuser. Kinder sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft, und besonders Waisenkinder brauchen Zuflucht, Zuwendung und tägliche Versorgung mehr als alles andere. [mehr]

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