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Gemeinnützigkeit und Kontrolle

 
Gebende Hände wurde vom Finanzamt geprüft und ist gemäß der letzten uns zugegangenen Bescheinigung des Finanzamtes Bonn-Innenstadt u. a. aufgrund der Förderung der Entwicklungshilfe als mildtätige und gemeinnützige Organisation anerkannt.

Intensive Prüfungen unserer Geschäfts- und Projekt- tätigkeit

Die Arbeit unserer Organisation wird in mehreren Schritten einer genauen Prüfung unterzogen:
a) Zunächst nimmt ein Wirtschaftsprüfer Einsicht in alle Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege und führt daraufhin eine Plausibilitätsprüfung durch. (Übrigens: In all den Jahren erfolgte dies stets ohne irgendeine Beanstandung.)
b) Nachdem der Wirtschaftsprüfer den jeweiligen Jahresabschluss erstellt hat, wird dieser dem örtlichen Finanzamt zusammen mit unserem ausführlichen Tätigkeitsbericht zugeleitet, woraufhin es auf Grundlage dieser Dokumente überprüft, ob Gebende Hände alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben und Verpflichtungen eingehalten hat. Sofern das Finanzamt dies bejaht, wird unsere Gemeinnützigkeit erneut festgestellt und uns per Bescheid mitgeteilt. (Übrigens: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde uns seit der Gründung im Jahr 1995 lückenlos erteilt.)
c) Danach werden uns in größeren Abständen von mehreren Jahren zwei oder drei Betriebsprüfer des Finanzamts für Groß- und Konzernprüfungen ins Haus geschickt, die sich mehrere Wochen lang mit allen elektronischen Daten und den Dokumenten der Finanzbuchhaltung sowie den Projektunterlagen beschäftigen und sehr gründliche, detaillierte Prüfungen vornehmen. Dabei werden uns viele kritische Fragen gestellt, die wir dann im Detail beantworten müssen, in der Regel wieder durch Vorlage entsprechender Unterlagen. (Übrigens: Die letzte Betriebsprüfung endete im Febr. 2016, und auch diese blieb ohne Beanstandung.)

Aktueller Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid hat bei uns die Form eines Bescheids über Körperschaftssteuer, da wir eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sind. Darin wird die Körperschaftssteuer auf null Euro festgesetzt. Vom Finanzamt Bonn-Innenstadt erhielten wir zuletzt einen solchen Bescheid mit Datum vom 05.02.2024.

Auf der ersten Seite befinden sich die Angaben zur Freistellung, besonders in den Abschnitten „Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken“ und „Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen“. Öffnen Sie das Dokument hier (269 KB Größe).

Interne Kontrolle

Die Geschäftsführung von Gebende Hände ist sowohl gegenüber der Gesellschafter- versammlung als auch dem Kuratorium der Organisation rechenschaftspflichtig. Entsprechend erhalten alle Beteiligten regelmäßig die nötigen Unterlagen zugestellt oder nehmen in unseren Geschäftsräumen persönlich Einblick in die Vorgänge.

Unsere Buchhaltung und unsere Jahresabschlüsse lassen wir von der DHPG Dr. Harzem & Partner mbB (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft), Euskirchen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie unserer Satzung erstellen, wobei dort die von uns eingereichten Unterlagen auf Ihre Plausibilität hin beurteilt werden.

Die Kontrolle der Mittelverwendung in den Projekten ist dadurch gegeben, dass jeder unserer Projektleiter über alle Beträge, die er von uns erhält, detaillierte Verwendungsberichte erstellt und die Arbeit mit Fotos dokumentiert. Zusätzlich werden unsere Projekte in Abständen von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Kuratoriums besucht, oder wir beauftragen einen Repräsentanten, eine fällige Inspektionsreise durchzuführen.