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Kenia: Fragwürdige Kandidaten zur Präsidentschaftswahl zugelassen

Meldung vom 18.02.2013

Sie müssen sich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten, werden beschuldigt, blutige Ausschreitungen und Vertreibungen angezettelt zu haben. Dennoch hat ein Gericht in Kenia Uhuru Kenyatta und William Ruto als Kandidaten für die Präsidentschaftswahl akzeptiert. Westliche Diplomaten sind besorgt.

Ein Gericht in Kenia hat am Freitag, den 15.02.2013, zwei umstrittene Spitzenkandidaten für die Parlaments- und Präsidentenwahlen zugelassen – obwohl ein Haftbefehl gegen sie vom Internationalen Gerichtshof (ISTGH) in Den Haag vorliegt. Die Richter entschieden, dass der frühere Finanzminister Uhuru Kenyatta und der Ex-Minister für höhere Bildung, William Ruto, bei der Wahl kandidieren dürfen. Als Begründung führten sie an: Die beiden seien bisher vom IStGH nicht für schuldig befunden wurden.

Die ehemals rivalisierenden Politiker sollen nach den letzten Wahlen 2007 Urheber der landesweiten blutigen Ausschreitungen gewesen sein. Damals kamen 1.200 Menschen ums Leben, Hunderttausende wurden vertrieben.

Die kenianische Menschenrechtskommission (KHRC) hatte mit drei weiteren Zivilrechtsorganisationen Klage gegen die Kandidatur der Politiker eingereicht. Kenyatta und Ruto wollen sich als Team für das Amt des Präsidenten und das Amt des Vizepräsidenten zur Wahl stellen.

Die Richter erklärten, das Oberste Gericht müsse den Fall prüfen. Da die Wahlen jedoch bereits am 4. März abgehalten werden, bleibt den Klägern kaum noch Zeit. Anhänger beider Politiker bejubelten die Entscheidung vor dem Gerichtsgebäude. Westliche Diplomaten kündigen jedoch ernste Folgen an, sollte das ostafrikanische Land einen vom Internationalen Strafgerichthof angeklagten Politiker zum Präsidenten wählen.

Bis heute sind viele Kenianer noch traumatisiert von den brutalen Unruhen, die nach der Präsidentschaftswahl 2007 entflammt waren. Vor wenigen Tagen wurde erstmals in Kenia eine TV-Debatte der Präsidentschaftskandidaten in Kenia ausgestrahlt. Das Interesse daran war riesig. Viele Menschen ließen ihre Arbeit stehen, um sie zu verfolgen. Eine weitere TV-Debatte wird am 25. Februar ausgestrahlt. Am 4. März werden außer dem Präsidenten noch ein neues Parlament, der Senat sowie Kommunalvertreter bestimmt.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Spiegel Online“, spiegel.de

Schlagwörter: Kenia, Wahl, Präsidentschaftswahl, Internationaler Strafgerichtshof, Klage, Unruhen, Uhuru Kenyatta, William Ruto, Kandidaten, Kandidatur, Haftbefehl, Menschenrechte