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Haiti: UN wegen Einschleppung der Cholera angeklagt

Meldung vom 11.10.2013

Immer noch kämpft Haiti mit der Cholera. Drei Jahre nach der verheerenden Cholera-Epidemie in Haiti setzen sich Opfer jetzt juristisch gegen die Vereinten Nationen zur Wehr. Vermutlich schleppten nepalesische Blauhelme die gefährliche Infektionskrankheit nach Haiti ein.

Opfer der verheerenden Cholera-Epidemie wollen jetzt Schadensersatz-Ansprüche geltend machen. Es sei eine Massenklage vor einem Gericht in New York eingereicht worden, teilte die US-Organisation Institut für Justiz und Demokratie in Haiti (IJDH) am Mittwoch (09.10.2013) mit. Fünf Haitianer ziehen in Vertretung von hunderttausenden Betroffenen vor Gericht, sagte der Anwalt Ira Kurzban auf einer Pressekonferenz. Die UN schob erneut ihre Immunität vor.

Die Cholera begann im Oktober 2010 in Haiti. Laut der Klageschrift steckten sich seither mindestens 679.000 Menschen an, mehr als 8.300 kamen ums Leben. Als Quelle der Epidemie wurde ein Fluss ausfindig gemacht, der in der Stadt Mirebalais an einem Gelände vorbeifließt, auf dem damals ein Lager nepalesischer UN-Blauhelmsoldaten aufgeschlagen war. Der dort nachgewiesene Cholera-Stamm ist derselbe, der auch in Nepal einen Ausbruch der Krankheit verursacht hat. Nach IJDH-Angaben gibt es bis heute jährlich 1.000 Todesfälle in Haiti aufgrund der Cholera.

„Wir denken, dass wir diesen Prozess gewinnen werden“, meint IJDH-Anwalt Kurzban auf der Pressekonferenz. „Cholera wurde von UN-Truppen nach Haiti gebracht.“ Die IJDH-Sprecherin Beatrice Lindstrom ergänzt, obwohl bereits ein Dutzend Studien zur der Epidemie vorliegen, verweigere die UN bis heute, die Verantwortung für den Krankheitsausbruch zu übernehmen. Lindstrom gab an, um die Epidemie zu besiegen, müssten 2,2 Milliarden Dollar (1,47 Milliarden Euro) investiert werden. Es werde zehn Jahre in Anspruch nehmen, um die Cholera auszurotten.

Die UN hatte bereits im Februar 2013 Forderungen der Betroffenen nach Schadenersatz zurückgewiesen. Dabei führten die UN ihre Immunität als Argument an, die in einer UN-Konvention von 1946 festgehalten wurde. Am Mittwoch sagte ein UN-Sprecher, die Organisation halte an dieser Position fest.

Zu der Klageeinreichung wollte der Sprecher Farhan Haq sich nicht äußern. „Es entspricht nicht den Gewohnheiten der UN, gegen sie eingereichte Klagen öffentlich zu diskutieren“, meinte Haq. Zugleich versprach er, die UN werde „alles in ihrer Macht Stehende tun, um der Bevölkerung von Haiti bei der Überwindung der Cholera-Epidemie zu helfen“.

Im Mai hatten die Vertreter der Opfer der UN 60 Tage Zeit zugestanden, um Schadenersatz zu zahlen, und andernfalls eine Klage angekündigt. Die Anwälte verlangten damals 100.000 Dollar für die Hinterbliebenen jedes Cholera-Toten und 50.000 Dollar für jeden Überlebenden.

Die Krankheit geht mit schwerem Durchfall und Erbrechen einher und kann unbehandelt in kurzer Zeit tödlich sein.




Quelle: „Kölner Stadt-Anzeiger“, www.ksta.de

Schlagwörter: Haiti, Cholera, UN, Anklage, Gericht, Schadensersatz, Opfer, Infizierte, Krankheit, UN-Blauhelmsoldaten, Nepalesen, Erdbeben, Todesfälle, Epidemie