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Kenia: Strafgerichtshof besteht auf Anwesenheit Rutos

Meldung vom 28.10.2013

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat nun trotz der Terrorkrise in Nairobi die Anwesenheit des kenianischen Vize-Präsident William Rutos bei seinem Prozess gefordert. Damit tritt der Strafgerichtshof in ein Kräftemessen mit der Afrikanischen Union, die vor kurzem verlangte, dass afrikanische Staatsführer ihr Amt ausüben müssten und sich nicht vor einem Gericht verantworten sollten.

Nur in Ausnahmefällen müsse Ruto nicht bei dem Verfahren persönlich erscheinen, urteilte die Berufungskammer am Freitag in Den Haag und machte damit eine Entscheidung des IStGH vom Juli rückgängig. Damals war dem stellvertretenden Staatschef aus Rücksicht auf dessen Amtspflichten erlaubt worden, Teilen des Prozesses fernzubleiben.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „AFP“, afp.com

Schlagwörter: Kenia, William Ruto, Prozess, Den Haag, Internationaler Strafgerichtshof, Verfahren, Anwesenheit