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Afghanistan: Zurück zur Steinigung

Meldung vom 26.11.2013

In Afghanistan steht die umstrittene Steinigung wieder zur Debatte. Human Rights Watch warnt: In Afghanistan befasse man sich mit der Wiedereinführung der Steinigung bei Ehebruch. Dies sei in einem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches enthalten, den eine Arbeitsgruppe unter Führung des Justizministeriums aufgesetzt habe, warnte die Menschenrechtsorganisation am Montag (18.11.2013). Dort gebe es Paragrafen über „moralische Verbrechen“, die bei Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe für Verheiratete die Todesstrafe durch Steinigung vorsehen.

Der Entwurf beinhalte, dass bei Ehebruch sowohl der verheiratete Mann wie auch die verheiratete Frau im Falle eines richterlichen Schuldspruches mit öffentlicher Steinigung bestraft werden. Unverheiratete Ehebrecher haben 100 Peitschenhiebe zu erwarten. Nach dem Sturz der Taliban durch die US-Intervention Ende 2001 war die Steinigung in Afghanistan beseitigt worden. Diese wurde schon vor der Mitte der 90er Jahre begonnenen Herrschaft der Radikalislamisten offiziell nicht mehr angewandt. Das derzeitige Strafgesetzbuch wurde 1976 das letzte Mal reformiert.

Ein Mitglied des Scharia-Komitees bestätigte das neue Reformvorhaben. „Wir arbeiten an einem Entwurf für das Scharia-Strafgesetz, bei dem die Strafe für Ehebruch die Steinigung ist, wenn es vier Augenzeugen gibt“, betonte Rohullah Qarizada. Er ist Leiter der Anwaltsvereinigung. Medien zitierten eine ungenannte Quelle im Justizministerium, laut der der Entwurf nicht offiziell sei. Bis jetzt habe man weder über Steinigung noch über Peitschenhiebe verhandelt.

Afghanistans 2004 verabschiedete Verfassung umfasst ein Bekenntnis zur Scharia, also dem islamischen Recht, und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das kann, muss aber nicht zu einem Konflikt führen. Denn für die Scharia liegt noch keine allgemeingültige Definition vor. Ihre Deutung hängt von politischen Faktoren und radikalislamistischen Einflüssen ab.

Afghanistan hat nach 2001 die UN-Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Steinigungen und Todesstrafe für Ehebruch sind jedoch ein Verstoß dagegen. Zwar wurden seitdem vereinzelt Steinigungen in Afghanistan durchgeführt, doch wurden sie von der Regierung geächtet. Human Rights Watch appelliert an Präsident Hamid Karzai, ein klares Nein gegen die Gesetzesvorschläge auszusprechen. Auch die Staatengemeinschaft sollte verdeutlichen, dass die geplante Reform inakzeptabel sei. „Internationale Unterstützung ist kein Blankoscheck,“ kommentierte Brad Adams von Human Rights Watch.

Wie am Montag auch bekannt wurde, ist in der Nordprovinz Baghlan bereits ein junges Paar wegen seiner außerehelichen Beziehung ermordet worden. Ein außergerichtlicher Stammesrat habe die Todesstrafe angeordnet. Der Vater des Mädchens habe das Paar sodann erschossen und danach die Flucht ergriffen. Die Bundeswehr hatte im Juni 2013 ihr Feldlager in Baghlan verlassen.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Tageszeitung“, taz.de

Schlagwörter: Afghanistan, Steinigung, Todesstrafe, Ehebruch, Menschenrechte, Peitschenhiebe, Scharia, Menschenrechtskonvention, UN, Hamid Karzai, Justizministerium, Verfassung, Reform, Taliban, Strafgesetzbuch, Überarbeitung