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Somalia: Deutsche Marine liefert Piraten an Kenia ab

Meldung vom 11.03.2009

Die Deutsche Marine hat die im Golf von Aden festgenommenen somalischen Piraten an Kenia übergeben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin nahm die kenianische Polizei die Seeräuber in der Hafenstadt Mombasa in Gewahrsam, nachdem sie vom Kommandanten der Fregatte Rheinland-Pfalz übergeben wurden.

Die neun Piraten werden ihre Haft in Kenia nicht alleine verbüßen. Dort sind derzeit insgesamt 15 Somalier inhaftiert – acht von ihnen hatte die britische Marine festgenommen, sieben weitere setzte unlängst ein amerikanisches Kriegsschiff ab. Die amerikanische Marine hält eigenen Aussagen zufolge noch weitere neun Piraten auf einem ihrer Schiffe fest, die in den kommenden Tagen nach Kenia ausgeliefert werden sollen.

Die amerikanische Regierung hatte Ende Februar ein Auslieferungsabkommen mit Kenia vereinbart. Die Briten überstellen bereits seit Dezember vergangenen Jahres ihre auf hoher See festgenommenen Gefangenen an die kenianische Justiz. Über den genauen Inhalt all dieser Abkommen sind keine Fakten an die Öffentlichkeit gedrungen, doch liegt die Vermutung nahe, dass die kenianische Regierung sich diese „Dienstleistung“ teuer bezahlen lässt.

Schließlich beschützt sie die Europäer und Amerikaner davor, sich mit Anträgen der Häftlinge auf politisches Asyl nach verbüßter Haft auseinandersetzen zu müssen. Lediglich in Frankreich und in den Niederlanden befinden sich zwölf beziehungsweise fünf Piraten aus Somalia in Untersuchungshaft, nachdem sie ein französisches beziehungsweise ein niederländisches Schiff versucht hatten, zu kapern.

Die Verurteilung von somalischen Piraten vor kenianischen Gerichten ist juristisch allerdings umstritten. Nicht nur deshalb, weil sich die Angeklagten auf kenianischem Boden nicht schuldig gemacht haben, sondern auch, weil das kenianische Justizsystem als extrem langsam, korrupt und uneffektiv gilt. Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch bezweifeln, dass den Somaliern in Kenia ein fairer Prozess gemacht werden wird.

Die kenianische Polizei ist bekannt dafür, Verdächtige auch Jahre ohne offizielle Anklageerhebung in Untersuchungshaft festzuhalten und die Zustände in den Haftanstalten des Landes kann man angesichts des zur Gewalt neigenden Wachpersonals nicht gerade human nennen. Angeklagte haben kaum die Möglichkeit, sich Rechtsbeistand zu holen.

Auch über die nach einem fehlgeschlagenen Angriff auf einen deutschen Frachter inhaftierten Seeräuber wird nun ein kenianisches Gericht urteilen. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat von einer Strafverfolgung abgesehen. Die Möglichkeit einer Überstellung nach Kenia besteht erst seit einer Woche. Grundlage dafür bietet das geschlossene Abkommen der EU mit Kenia über die Strafverfolgung von Piraten, die im Rahmen der EU-Mission Atalanta gefasst werden.

Die EU bemüht die kenianischen Behörden deswegen mit dieser Angelegenheit, weil es in Somalia – Heimatland der meisten Piraten am Horn von Afrika – infolge des Bürgerkriegs keine staatlichen Strukturen gibt. Aus der noch unveröffentlichten Vereinbarung zwischen der EU und Kenia geht hervor, dass die Piraten nicht gefoltert und nicht zum Tode oder zu einer anderen grausamen Strafe verurteilt werden dürfen. Sie verfügen über das Recht, einen Rechtsanwalt zu nehmen und dürfen ihr Urteil vor einer höheren Gerichtsinstanz anfechten.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, faz.net