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Zielsetzung

 
In unserer Satzung sind die Ziele von Gebende Hände klar definiert. Dort steht (in § 2, Abs. 2):

„Zweck der Gesellschaft ist die Hilfeleistung an arme und notleidende Menschen in aller Welt. Die Gesellschaft stellt sich insbesondere zur Aufgabe, den Hunger in der Welt zu bekämpfen, medizinische Hilfe jeglicher Art zu leisten und zur Verfügung zu stellen.

Aufgabe der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung und Unterstützung von Krankenhäusern und Kliniken in Entwicklungsländern (Dritte-Welt-Ländern), in denen notleidende Menschen überwiegend unentgeltlich behandelt werden.

Ziel und Zweck ist damit umfassend die geistige und körperliche Fürsorge für die Unglücklichen und Bedürftigen in aller Welt.

Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Gewährung von Ernährung, Bekleidung, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Errichtung und Unterhaltung von Schulungsstätten im In- und Ausland, Brunnenbau und Wasseraufbereitung bzw. Betrieb von Wasseraufbereitungs- anlagen, Anleitung zur Selbsthilfe sowie des Transports von Sachspenden und Gütern in Gebiete, in denen notleidende Menschen leben. …

Diese Ziele werden aus christlicher Überzeugung zur Ehre Gottes und auf der Grundlage der Heiligen Schrift, des Apostolischen Glaubensbekenntnisses und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angestrebt.“